Wer wissen möchte, wie viele Menschen in Deutschland derzeit arbeitslos sind tut sich doch relativ schwer an verlässliche Zahlen zu kommen. Die schnelle Internetrecherche weist dies mit nur knapp 2,7 Millionen aus, einem Rückgang zum Vormonat von sage und schreibe 60.000 bei einer Quote von 5,9%. Was leider nicht so offensiv verlautbart wird, ist die Zahl der ALG II Empfänger, also Menschen die erwerbsfähig sind, dennoch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dieser erlischt ja bekanntlich nach 12 Monaten Bezugszeit. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Langzeitarbeitslose und eben die Menschen, die den maximalen Bezugszeitraum von 12 Monaten ausgeschöpft aber dennoch keine neue Erwerbstätigkeit gefunden haben. Und hier finden wir bei einem Blick in die Statistiken eine erstaunliche Zahl von knapp 3,8 Millionen.
Um das gesamte Ausmaß des Elends zu sehen brauchen wir noch die Zahl der Kurzarbeiter. Die Agentur für Arbeit gibt dazu für Oktober und November folgende Informationen heraus.
November
Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. November für 537.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vormonat erklärt sich mit dem seit Anfang November bestehenden Teil-Lockdown. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im September für 2,22 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.
Oktober
Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Oktober für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit liegt die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, in etwa auf dem Vormonatsniveau. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im August für 2,58 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.
Wenn ich das nun richtig verstehe, waren im August 2,58 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Im November kamen 537.000 Arbeitnehmer dazu und das führt folglich, ganz logisch, völlig klar zu einer Summe von 2,2 Millionen. Was ist bitte schön im Oktober passiert, das einen Rückgang der Kurzarbeit von 917.000 Beschäftigten ausgelöst haben soll. Meine Vermutung ist, dass es nicht die brummende Wirtschaft war.
Laut ifo Institut belief sich der Rückgang nach eigenen Berechnungen auf 450.000 Arbeitnehmer. Und auch die böse Basis von 3,3 Millionen insgesamt kann nur auf einen Fehler beim ifo Institut zurückgeführt werden.
Die Kurzarbeit ist im Oktober deutlich langsamer zurückgegangen als in den Monaten zuvor. Sie sank nach exklusiven Schätzungen und Berechnungen des ifo Instituts nur noch um rund 450.000 Beschäftigte auf knapp 3,3 Millionen. Zuvor betrug der Rückgang rund eine Million Menschen im Monat. Damit sind nun noch 10 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit, nach 11 Prozent im September. „In der Industrie hält sich die Kurzarbeit besonders hartnäckig. Sie liegt dort bei 19 Prozent oder 1,3 Millionen Menschen“, sagt Sebastian Link, Arbeitsmarkt-Experte beim ifo.
Ich bin davon überzeugt, dass Herr Sebastian Link die Zahlen und Daten der Agentur für Arbeit recht genau kennt und weiß an welcher Stelle welche Zahlen zu holen sind. Aber ja, ein bisschen Grauzone muss schon auch sein. Also wenn wir nun wissen möchten, wie viele Menschen derzeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind und wie viele in den nächsten Wochen und Monaten folgen werden, dann rechnen wir doch einfach.
2.700.000 Arbeitslose + 3.800.000 Langzeitarbeitslose = 6.500.000 Arbeitslose (ungeschönt)
+ 3.300.000 Kurzarbeiter Stand Oktober + 537.000 zusätzliche Kurzarbeiter November = 3.837.000 Kurzarbeiter
= 10.337.000 Menschen, die aktuell in ihrer Existenz gefährdet sind
-> das entspricht einer ehrlichen Quote bei 44,6 Millionen Erwerbstätigen von 23,18%
Und jetzt wird es noch fieser. Denn zu diesen schon beschriebenen Menschen kommen nochmals 1.506.525 Leitungsbezieher, die in Abhängigkeit der Arbeitslosen stehen.
Wir kommen also in Deutschland auf die sagenhafte Zahl von 11.843.525 Menschen die auf direkte Zahlungen vom Staat angewiesen sind.
Diese kurze Berechnung zeigt recht eindrücklich, welchen Scherbenhaufen unsere Politikdarsteller angerichtet haben und dabei ist ihr Corona-Weltuntergangsszenario nur ein Teil der Wahrheit. Nach meiner Überzeugung werden wir von schwachsinnigen Blindgängern, in meinem Dorf nennt man solche Menschen Flachzangen, regiert und es wird Zeit das zu ändern.
Ich wünsche Dir schöne Weihnachten und keine Busgelder
Mit freiheitlichen Grüßen
Torsten
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Bild: WikiMedia Commons
Quelle: Eckdaten des Arbeitsmarktes
Zur Erklärung:
Arbeitslose sind Personen, die
◦ vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden
wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
◦ eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen
(Eigenbemühungen),
◦ den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also
arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
◦ in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
◦ nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und
◦ sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten.
Somit zählen beispielsweise als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die
◦ kurzzeitig (≤ 6 Wochen) arbeitsunfähig sind,
◦ sich nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben,
◦ 15 Stunden und mehr beschäftigt sind,
◦ am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind,
◦ an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen
Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen,
◦ nach § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für
die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne
dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder
◦ eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des § 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht
erfüllen.