Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe sehr große Hochachtung von Menschen wie Markus Heintz, Dr. Füllmich, die Anwälte für Aufklärung und all die anderen Anwälte, die an vorderster Front für die Grundrechte und die Menschen in diesem Land eintreten. Aber ich frage mich wirklich was das alles bringt. Denn ist es nicht so, dass Tag täglich Menschen in Quarantäne gesteckt, Demonstrationen verboten, Menschen auf Demos verprügelt, Alte Menschen in einer Art Sicherungsverwahrung gehalten werden. Und was weiß ich was noch für Sauereien Land auf und Land ab jeden Tag durch dieses Regime verübt werden.
Ich mag ja juristisch sehr naiv sein, aber warum wird eigentlich keine Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik eingereicht, die feststellt, dass es keine besondere Gefährdungslage gibt? Es ist doch der Staat, sprich der Aggressor, der beweisen muss, dass diese Covid-19 genannte Krankheit wirklich existiert und das von ihr die permanent beschworene Gefährlichkeit ausgeht.
Für mich ist es ein Unding, dass wir beweisen sollen, dass Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Wenn sich die Berliner Diktatoren denn so sicher sind wie sie tun, dann können sie doch ganz einfach vor dem Bundesverfassungsgericht darlegen welche Beweise sie dafür haben. Oder um es einfach zu sagen, der Staat muss anhand aller Kochschen Postulate den Beweis führen das die Situation so wie wir sie derzeit erleben gerechtfertigt ist.
Warum wird das nicht gemacht? Es kann doch nicht sein, dass man ein Land in den Ausnahmezustand versetzt und das nirgendwo wirklich begründen muss. Nach neun Monaten MUSS eine Regierung im Stande sein einen unwiderlegbaren Beweis vorlegen zu können. Und mal ehrlich, was kann schon passieren, wenn sich ein Hochstapler, der sich ohne Dissertation Doktor nennt und ein Veterinär zusammentun. Für COVID-19 muss zwingend das gleiche gelten wie für jede andere dahergelaufene Krankheit, nämlich die Kochschen Postulate! Wenn die nicht erfüllt sind, ist alles was daraus entstanden ist rechtswidrig.
Und falls jemand damit ankommt, das so etwas Zeit braucht, dann kann ich nur entgegenhalten, dass alleine die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Monaten mehr als eine halbe Billion Euro (500.000.000.000 €) verbrannt hat. Also wenn das keine Dringlichkeit begründet, dann tut das gar nichts mehr. Es dürfte angesichts der Lage kein vordinglicheres Anliegen beim Verfassungsgericht geben als dieses. Mehr noch, die Richter müssten eigentlich von sich aus ein solches Verfahren eröffnen. Aber irgend etwas läuft gewaltig schief im Land (und im Staate Dänemark auch).
Aber so wie ich als juristischer Laie und naiver Bürger das sehe kommt ein ganz anderes Gesetz zur Anwendung. Lest den Paragraphen echt mal durch vor allem Absatz 3 Punkt 1.
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
- 1.
-
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
- 2.
-
wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
- 3.
-
soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
- 1.
-
sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
- 2.
-
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
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