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Ich wurde nun schon mehrfach in den sozialen Medien aufgefordert Vorschläge zu machen, wie man diese Mikroben-Krise besser bewältigen kann, denn meine ablehnende Haltung und die ewige Kritik seien ja nicht konstruktiv. Das stimmt auch und den Schuh ziehe ich mir auch sofort an; kein Problem.

Jetzt gibt es allerdings ein klitze kleines Problem bei der Sache. Wir alle sind als freie Menschen geboren und nach geltendem Recht, was hoffentlich von allen anerkannt wird, haben alle Menschen im Land erstmal die Erlaubnis alles zu machen was sie möchten. Erst wenn der Gesetzgeber befindet, dass das eine oder andere nicht frei sein kann, da es z. B. andere einschränkt oder gefährdet, kann mein Recht auf freie Entfaltung eingeschränkt werden. Als Beispiel sei der Straßenverkehr herangezogen. Alle dürfen auf die Straße gehen, doch wenn jemand ein Auto benutzen möchte das eine potentielle Gefahr für andere darstellt muss er sich mit einem Führerschein qualifizieren so ein Gefährt auch unter Kontrolle zu haben. Soweit alles klar. In der Juristerei gilt der Grundsatz, dass der Staat, der Gesetzgeber, fundiert begründen muss, warum ich das eine oder andere nicht tun oder lassen darf. Ohne Begründung gilt das als Willkür und hat in einem demokratischen, rechtsstaatlichen System nichts verloren.

Jetzt wenden wir das mal auch die Mikrobe an. Auf jede der folgenden Fragen muss der Gesetzgeber eine fundierte, abgewogene und sachlich korrekte Antwort geben können, ansonsten darf keine Maßnahme oder Einschränkung erfolgen.

Der Staat schreibt mir

  1. das Tragen eines s.g. Mundschutzes vor, ohne diesen qualitativ zu benenn. Also ob ich ein Taschentuch oder eine ABC Maske verwende bleibt mir überlassen. Wie begründet der Gesetzgeber die Wirksamkeit eines Taschentuchs? Wer wird dadurch wie geschützt?
  2. die Einhaltung von 1,5m Abstand zu anderen Personen vor. Dies gilt aber offensichtlich nicht in Bussen und Bahnen. Wie begründet der Staat, dass ich auf der Straße im Freien Abstand halten muss, während er gleichzeitig überfüllte ÖPNVs zulässt?
  3. die Reduzierung von Kontakten in der eigenen Wohnung vor. Aktuell darf nur eine Person eines fremden Haushaltes anwesend sein, hingegen am Arbeitsplatz hunderte Haushalte, auch auf engstem Raum, zulässig sind. Wie kann man medizinisch begründen, dass im privaten Bereich andere Regeln gelten als im Arbeitsalltag?

Der Staat, in Gestalt des Robert-Koch-Instituts, ermittelt den Inzidenzwert, also die Häufigkeit der aufgetretenen Fälle, anhand der Relation von positiven Befunden zur Gesamtbevölkerung. Warum ist die Testanzahl nicht quantitativ festgelegt? Um eine Relation zu haben, benötigt man feste Bezugsgrößen. Auch stellt sich die Frage, warum nicht eine repräsentative Gruppe regelmäßig getestet wird um einen relativen Erkrankungsgrad zu ermitteln?

Das Robert-Koch-Institut besteht darauf, den Nachweis für eine Infektion durch einen PCR-Test feststellen zu können, obwohl der Erfinder dieses Testverfahrens, der Nobelpreisträger Karry Mullis, dies ganz explizit ausgeschlossen hat. Was bewegt das RKI dazu, bzw. welche bessere Expertise hat das RKI?

Der Staat hat keine Aufzeichnungen, Statistiken oder andere belegte Quellen, wie sich das Infektionsgeschehen gestaltet. Nach Angaben des RKI kann nicht gesagt werden, wer sich wo, wie ansteckt oder auch nicht. Wie kann daraus angeleitet werden, dass Betriebsschließungen angeordnet werden, die faktisch einem Berufsverbot gleichkommen? Warum überwacht das RKI nicht in einer überschaubaren Gruppe das Infektionsgeschehen und ermittelt die Infektionswege relativ?

Das RKI zählt in seiner Statistik alle positiv getesteten Personen und unterscheidet dabei nicht in symptomlose oder symptombehaftete Personen. Es scheint also nicht von Belang zu sein, ob ein Mensch die Krankheit entwickelt hat, sie bereits überwunden hat, oder gar nur Ausscheider ist. Um aber eine Infektion unter Kontrolle zu bekommen sind das extrem wichtige Informationen. Warum werden diese nicht erhoben und den Werten entsprechend Maßnahmen ausgearbeitet?

Die genaue Todesursache eines Menschen lässt sich nur zweifelsfrei durch eine Obduktion feststellen. Warum rät das RKI dringend von Obduktionen ab, obwohl die Gerichtsmedizin ausreichende Schutzvorkehrungen zur Verfügung hat um eine Selbstansteckung zu vermeiden?

Also für weitere Diskussionen schlage ich vor, dass die Diskutanten mir diese Fragen beantworten und wir so zu einer Ausgangslage kommen anhand derer sich eine Diskussion und die Ausarbeitung von Vorschlägen überhaupt lohnt. Denn nach jetzigem Kenntnisstand soll ich Vorschläge machen für etwas was es nach meiner Empfindung gar nicht gibt - eine Pandemie. Das ist also so, als sollte ich die Existenz von Gott beweisen und Vorschläge unterbreiten, wie man Jesus wieder auf die Erde holen kann. Und da muss ich ganz ehrlich sagen: "Das schaffe ich nicht!"

 

 

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Herzlichen Dank und freiheitliche Grüße.

 

Durch die Coronamaßnahmen habe ich mein Geschäft verloren und da ich in gar keiner Weise bereit bin von diesem Staat Hilfe zu erbetteln und mich von ihm abhängig zu machen, bitte ich Dich, wenn Dir meine Artikel gefallen und Du ein paar Groschen übrig hast, mir bei meiner neuen Arbeit zu helfen. Ich kann und will in der heutigen Zeit nicht mehr schweigen und nur in meinem privaten Umfeld für den einen oder anderen AHA-Effekt sorgen (Wortspiel). Niemand muss und nur die, die es sich wirklich leisten können, sollten bitte etwas geben. Für ein solidarisches Miteinander und für freie Meinungsäußerungen. Herzlichen Dank :)

Bild: InternetZeitung.eu

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